Der Widerruf
Ein Widerruf gibt die Möglichkeit, sich von einem schon unterzeichneten Vertrag zu befreien. Manche Menschen meinen, dass sie bedingungslos an jeden Vertrag gebunden sind, den sie jemals unterschrieben haben. Jeder Vertragspartner hat aber auch das Recht ein solches Schriftstück zu widerrufen. Nach Paragraf 355 muss sogar für einen Widerruf keine Begründung gegenüber dem Vertragspartner genannt werden.
Abgelegt unter Allgemein