Nießbrauchsrecht – keine Zahlung erforderlich
Wer als Wohnungseigentümer anderen ein Nießbrauchsrecht einräumt, muss keine Steuern für eine Zweitwohnung bezahlen.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren entschieden. Einen Zweitwohnungssteuerbescheid der Gemeinde Bad Wiessee hob es auf, weil er an einen falschen Adressaten gerichtet war.Der Kläger ist Eigentümer einer Wohnung, an der seiner Mutter ein Nießbrauchsrecht zusteht. Die gegen die Heranziehung des Klägers zur Zweitwohnungssteuer erhobene Klage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Berufungsverfahren abgewiesen. Die nach Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes erforderliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung stehe dem Kläger zu, weil das Nießbrauchsrecht zugunsten eines Familienangehörigen bestellt sei. Darüber hinaus sei er Generalbevollmächtigter seiner Mutter und könne daher grundsätzlich auch die Wohnung nutzen.
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