RyanAir muss Zahlung kostenlos belassen
Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers Ryanair über das Internet ist unzulässig. Dies hat das Berliner Kammergericht nach einer Klage des VZBV gegen Ryanair entschieden.
Eine Zahlungsoption dürfe nur dann mit Kosten verbunden sein, wenn alternativ ein “etabliertes Zahlverfahren” zum Nulltarif angeboten werde. Etabliert deshalb, weil die Kreditkartenzahlung bei Ryanair mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte durchaus kostenfrei möglich war – diese kostet pro Jahr zwischen 40 und 100 Euro Grundpreis. Ryanair berechnete pro gebuchtem Fluggast bisher eine Gebühr von vier Euro. Hinzu kam ein Entgelt in Höhe von 1,50 Euro, um überhaupt mit Kreditkarte zahlen zu können. Eine echte Gegenleistung für die anfallenden Kosten sei jedoch nicht erkennbar, begründeten die Richter das Urteil.
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