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Die Abo-Falle im Internet

Die Abzocke im Netz ist jetzt in das Visier von Ministerin Ilse Aigner geraten. Die Verbraucherschützerin will dafür sorgen, dass Internet-Nutzer nicht mehr so leicht Opfer von sogenannten Abo-Fallen beim Surfen werden können.

Wer die Masche selbst noch nicht erlebt hat, kennt bestimmt jemanden, der schon einmal von einer saftigen Rechnung für ein vermeintlich abgeschlossenes Abo überrascht wurde.

Dabei handelt es sich meist um Angebote, die den Eindruck erwecken, kostenfrei zu sein, etwa eine bestimmte Software. Irgendwo kleingedruckt am Rand oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht jedoch, dass man gerade per Mausklick etwas einkauft.

Kommt dann die Rechnung dafür in Haus, wissen die vermeintlichen Käufer meist gar nicht, wofür die eigentlich ist. Der Schreck ist aber groß.

Was Verbraucher aber auf keinen Fall tun sollten, ist sich durch Mahnungen einschüchtern zu lassen und schließlich zu zahlen. Denn war dem Kunden nicht bewusst, dass er gerade im Netz etwas eingekauft hat, liegt das daran, dass der Vertragsabschluss gar keiner war. Bisher hatten die unfreiwilligen Kunden aber kaum eine Chance, einmal überwiesenes Geld zurück zu bekommen. Für solche Fälle sucht Aigner nun nach einer neuen Regelung auf EU-Ebene oder doch wenigstens bundesweit.

Bei so einer Täuschung sollten Verbraucher eine Zahlung ganz unterlassen. Meist kann man eine solche Forderung einfach aussitzen, denn die Anbieter können selten nachweisen, dass es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist und wagen deshalb den Gang vor das Gericht auch nicht. So hören die Mahnungen bei ausbleibender Reaktion oft einfach aus.

Wer seine Nerven beruhigen will, kann auch einfach einen Widerruf an den betreffenden Anbieter schicken – die Frist dafür beträgt zwei Wochen und beginnt erst, wenn der „Kunde“ eine Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per E-Mail) erhalten hat. Die gab es meist gar nicht, deshalb sind Sie mit einem Widerruf auf der ganz sicheren Seite.

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